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Schutz- und Hygienekonzept


Zum Schutz unserer Gäste, Referentinnen bzw. Referenten und freiwilligen Helferinnen bzw. Helfern vor einer weiteren Ausbreitung des COVID-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten. Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form für die Begriffe Referent und Helfer verwendet. Sie bezieht sich auf Personen beiderlei Geschlechts.

Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:

Allgemeine Regelungen

Maßgebend für die Einhaltung der erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln für die jeweilige Einrichtung sind die einschlägigen Regelungen der 3. SARS-CoV-2-Umgangsverordnung. Zudem finden die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln in der jeweils aktuellen Fassung, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in der jeweils aktuellen Fassung und die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlichten branchenspezifischen Arbeitsschutzstandards Beachtung.

Diesem Konzept liegt die Hygiene-Handreichung für Kultureinrichtungen im Land Brandenburg für Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen zugrunde.

Darüber hinaus gelten folgende Maßgaben:

  • Gäste, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatten oder an einer Atemwegserkrankung leiden, dürfen an Veranstaltungen nicht teilnehmen und werden vom Veranstaltungsort verwiesen.
  • Die freiwilligen Helfer werden regelmäßig in allen Schutzmaßnahmen unterwiesen.
  • Die Veranstalter informieren die Gäste und die freiwilligen Helfer über die Vorgaben und Verfahrensweisen bei Auftreten eines COVID-19 Falles.
  • Auf die für die Einrichtung geltenden Abstands- und Hygieneregeln werden an allen neuralgischen Punkten des Veranstaltungsortes allgemeinverständlich und barrierefrei mittels Hinweistafeln hingewiesen (Ein- und Ausgänge, Sanitäranlagen, Catering, Veranstaltungsräume). Zusätzlich wird auf der Webseite www.finsterwalder-stadtgespraeche.de/hygienekonzept/ auf die Schutz- und Hygieneregeln hingewiesen.
Die Veranstaltung wird nach dem 2G-Modell (Geimpft, Genesen) durchgeführt. Das bedeutet im Einzelnen

  • Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. Das gilt auch für die freiwilligen Helfer soweit Kontakt zu den Gästen und zu den Referenten besteht. Ob und inwieweit die Referenten tatsächlich Gastkontakt haben, ist für den Einzelfall zu bewerten. Nur für den Fall, dass dauerhaft kein Gastkontakt besteht, fallen die Referenten nicht unter den 2G-Vorschriften. Maßgebend sind dann die Handlungshilfen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), wonach regelmäßige PCR-Testungen nötig sind, soweit das jeweilige Gäste-Ensemble nicht vollumfänglich geimpft ist.
  • Zutritt für Personen möglich, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen (Bedingungen: negativer Testnachweis und Pflicht, grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen).
  • Vorherige schriftliche Anzeige der Inanspruchnahme des 2G-Modells gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt.
  • Anbringung eines deutlich erkennbaren Hinweises im Zutrittsbereich, dass der Zutritt nur für geimpfte Personen und genesene Personen gewährt wird.
  • Es gilt kein Abstandsgebot. Aus Gründen der Sicherheit für Gäste, Referenten und freiwillige Helfer bleibt dennoch die Einhaltung des Mindestabstands von grundsätzlich 1,5 Metern in den Innenräumen geboten, im Sitzbereich von 1 Meter.
  • Es gilt keine Maskentragepflicht.
  • Sicherstellung der Personendatenerfassung zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung.
Hygienemaßnahmen

Reinigung
  • Es wurde ein Reinigungsplan erstellt, aus dem klar hervorgeht, welche Bereiche wie häufig gereinigt werden.
  • Sämtliche Handkontaktflächen (insbesondere Türklinken, Handläufe und Tischoberflächen) werden vor Beginn der Veranstaltung einer wischdesinfizierenden Reinigung unterzogen.
Persönliche Hygiene
  • Allen Gästen wird ein Desinfizieren der Hände ermöglicht. Dazu sind am Eingang zu den Veranstaltungsräumen, auf den Toiletten sowie im Catering-Bereich Händedesinfektionsmittelspender sichtbar installiert. Das Desinfizieren der Hände wird den Gästen und Referenten ausdrücklich empfohlen.
  • Aushänge mit Hygieneregeln zu Handhygiene, Husten- und Nies-Etikette sind deutlich sichtbar angebracht. Zusätzlich wird auch auf die Einhaltung des Abstandsgebotes erkennbar hingewiesen, obwohl dies nur im Falle der Anwendung des 3G-Modells notwendig ist.
  • In den Einrichtungen, insbesondere in den Sanitärräumen, stehen zum Händewaschen Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser, Flüssigseife, Händedesinfektionsmittel sowie Einrichtungen zum hygienischen Trocknen (Einmalhandtücher aus Papier oder Textil) in ausreichender Menge zur Verfügung.
Belüftung der Innenräume

  • Veranstaltungen werden in ausreichend durchlüfteten Räumen durchgeführt. Da keine raumlufttechnische Anlage zur Verfügung steht, wird ein Lüftungskonzept verwendet, das den regelmäßigen Austausch der Luft durch Stoß- oder Querlüftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster mit einer Dauer von drei bis zehn Minuten gewährleistet. Hierfür kann bei Bedarf auch eine Unterbrechung der Veranstaltungen erforderlich sein.
  • Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten inklusive der Sanitäranlagen, die dem Aufenthalt von Gästen, Referenten oder freiwilligen Helfern dienen, werden genutzt. Hierzu gehören insbesondere regelmäßige Stoßlüftungen über die gesamte Öffnungsfläche von Fenstern oder Türen mit einer Dauer von drei bis zehn Minuten.
Anwesenheitsdokumentation

  • Zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung wird eine Anwesenheitsdokumentation geführt, die für jede anwesende Person die folgenden Informationen erfasst:
    • Vor- und Familienname,
    • E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
    • Datum und Zeitraum der Anwesenheit
  • Die Daten werden auf Anforderung dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt und nach Ablauf von vier Wochen gelöscht.
Wegeführung und Raumplanung

  • Aufgrund der Anwendung der 2G-Regel entfällt das Abstandsgebot. Aus Gründen der Sicherheit für Gäste, Referenten und freiwillige Helfer bleibt dennoch die Einhaltung des Mindestabstands von grundsätzlich 1,5 Metern geboten. Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Angehörige des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht bestehen, sind von der Einhaltung des Mindestabstands ausgenommen.
  • Die Bewegungsströme des Publikums werden so organisiert, dass Kreuzungen von Personenströmen vermieden werden. Ebenso werden gegenläufige Besucherströme vermieden (Einbahnstraßen-Regelung).
  • Gästen, Referenten und freiwilligen Helfern sind feste Sitzplätze zugeordnet.
Raumnutzung
  • In der Einrichtung wurden Abstandsdefinition nach den folgenden Flächen ausdifferenziert: Veranstaltungsräume, Sozialflächen, Bewegungsflächen und Sonderflächen.
  • Flächenüberlastungen, Warteschlangen oder eine hohe Personendichte werden durch digitales Ticketing vermieden.
Veranstaltungsräume
Bei der Anordnung der Sitzplätze wurde die Einhaltung des jeweils erforderlichen Mindestabstands in alle Richtungen zu gewährleisten. Da feste Sitzplätze vorgesehen sind, wurde der Abstand auf 1 Meter verringert.

Sozialflächen
  • Im Cateringbereich, Ticketkontrollbereich, in Garderobenflächen und Sanitäranlagen sind geeignete Maßnahmen getroffen worden, um die Einhaltung des Mindestabstands zwischen den Gästen, Referenten und freiwilligen Helfern in diesen Bereichen sicherzustellen. In Bereichen, in denen es zu Schlangenbildungen kommen kann, z. B. in Eingangsbereich, ist durch die freiwilligen Helfer und durch Bodenmarkierungen die Einhaltung des Mindestabstandes gewährleistet. Die Gäste und freiwilligen Helfer können, müssen aber in diesen Bereichen keine medizinische Maske tragen.
  • Der Zugang zu Sanitäranlagen wird durch Bodenmarkierungen derart gesteuert werden, dass der Mindestabstand gewährleistet wird. Die Anzahl der WC-Kabinen und Waschbecken ist derart aufgeteilt, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Eine medizinische Maske kann, muss aber ist nicht durch die Gäste, Referenten und freiwilligen Helfer getragen werden.
Bewegungsflächen
Auf Fluren, in Treppenhäusern sowie auf Flucht- und Rettungswegen werden die Gäste, Referenten und freiwilligen Helfer dazu angehalten, die geltenden Abstandsregeln und Hygieneregeln zu beachten.

Sonderflächen
Für den Zugang, Einlass sowie die Bereiche für Raucher und Raucherinnen werden zur Zugangssteuerung Einrichtungen in Form von Bodenmarkierungen getroffen.

Ein- und Auslass
  • Zur Ein- und Auslasssteuerung werden Einbahnstraßen-Regelungen angewendet. Die Laufwege sind definiert und gekennzeichnet, um den Personenfluss reibungslos zu steuern.
  • Es wurde ausreichend Platz für Warteschlangen eingeplant, um die freiwillige Einhaltung des Mindestabstands zu berücksichtigen. Der Zugang zur Veranstaltung wurde durch eine festgelegte Anzahl von Tickets beschränkt (<50).
  • Die Ticket- bzw. Einlasskontrolle erfolgt kontaktlos und elektronisch.
Stand: 11/2021, (PDF, 225 KB)

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